Scheidung

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Kinder erkennen lassen,

“…..dass die Scheidung die Welt zwar zum Wackeln,

aber nicht zum Einsturz gebracht hat.“

(H.Figdor)

Elternberatung vor Scheidung/Trennung

 

 

  • Was und wie sollen wir es nur unseren Kindern sagen?
  • Wieviel macht unserem Kind die Scheidung aus?
  • Was können wir für unsere Kinder tun?

 

Die Scheidung stellt für alle Beteiligten eine massive Belastung dar. Wenn Eltern und Kinder in dieser Krise Hilfe und Verständnis für ihre seelische Erschütterung bekommen, kann die Scheidung auch zu einer Chance werden.

Informieren Sie sich darüber, wie Sie ihr Kind in dieser Situation gut unterstützen können – damit es sein seelisches Gleichgewicht wiederfinden und die Trennung/Scheidung gut verarbeiten kann.

 

Verpflichtende Elternberatung lt. § 95 Abs. 1a AußstrG

Eltern sind vor einer einvernehmlichen Scheidung seit 1. Februar 2013 verpflichtet, sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten zu lassen. Ich bin im Sinne dieser Bestimmung in die Liste der vom Bundesministerium für Wirtschaft, Jugend und Familie anerkannten BeraterInnen eingetragen.

Beratung nach § 107, Abs.3 AußStrG

Ich wurde vom Bundesministerium für Familie und Jugend als  Familien-, Eltern- bzw. Erziehungsberater nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG anerkannt und biete  Beratung im Zuge von Verfahren über die Obsorge u./o. das Recht auf persönlichen Kontakt (§107, Abs. 3 AußStrG) an.

Kinderbeistand

Von seiten des Gerichts kann ich als Kinderbeistand für ihr Kind bestellt werden. Ein Kinderbeistand wird in einem Pflegschaftsverfahren mit Obsorge- oder Kontaktrechtsstreitigkeiten von der Richterin oder vom Richter bestellt. Eltern haben die Möglichkeit die Bestellung eines Kinderbestandes anzuregen. Detailiertere Informationen finden sie unter www.jba.gv.at oder www.kinderbeistand.jba.gv.at